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Kläranlage in 39326 Hermsdorf Börde
....    
  WWAZ Herstellungsbeitrag II  
WWAZ Trink- und Schmutzwasser-Beitragsbescheid
   
  aktueller Stand zum Herstellungsbeitrag II  
    Zitate  
   
  WWAZ fordert Herstellungsbeitrag II
Im Dezember 2015, wie gewohnt kurz vor Weihnachten, verrschickt der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) an Grundstückseigentümer, die bereits vor dem 15. Juni 1991 an eine zentrale Trinkwasserversorgung- oder zentrale Abwasserentsorgungseinrichtung angeschlossen waren (bzw. die Möglichkeit dazu gehabt hätten) Bescheide, in denen ein „besonderer“ Herstellungsbeitrag verlangt wird.
 
     
  Eine Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 12.November 2015 zu Fällen im Land Brandenburg läßt Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des WWAZ aufkommen.  
     
    Eine Bürgerinitiative, die Interessengemeinschaft Wir Wollen Alles Zurück (WWAZ) strebt eine Musterklage an und empfiehlt zur Wahrung eventueller Ansprüche, in jedem Fall innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bzw. bis zum 31. Januar 2016 Widerspruch einzulegen.
Quelle: Generalanzeiger 24. Januar 2016
 
     
    Laut WWAZ-Justitiar Frank Wichmann gibt es auch Haushalte, die zahlen sollen, obwohl sie schon längst gezahlt haben. Er versichert: „Bescheide werden bei Doppelveranlagungen auch dann aufgehoben, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde.“
Quelle: Volksstimme 14. Dezember 2015
 
    Oder wie auf der Internetseite des WWAZ zu lesen ist: "Herstellungsbeitrag I (welcher seit dem 15.06.1991 in den vergangenen Jahren erhoben wurde und erhoben wird) und II schließen sich gegenseitig aus und sind einmalig. Jeder der schon einen Beitrag I bezahlt hat, kann nie zu einem Beitrag II herangezogen werden".  
    WWAZ-Justitiar Frank Wichmann: "... Derzeit werden im WWAZ alle Widersprüche erfaßt. Personen, die auf eine sofortige Bearbeitung gedrängt haben, deren Widersprüche werden im Rahmen der Möglichkeiten trotz aller Unabwägbarkeiten sofort bearbeitet.
Quelle: Volksstimme 6. Februar 2016
 
     
  Schön, wenn es denn so wäre. Liest sich gut, interessiert aber beim WWAZ offenbar niemanden.
Hier der nicht repräsentative Einzelfall:

 
   

Auf einen Widerspuch gegen eben so eine Doppelveranlagung reagierte der WWAZ jedenfalls trotz mehrerer auch schriftlicher Nachfragen nicht im Geringsten, nicht einmal mit einer Eingangsbestätigung. Der Bescheid wird dann wohl auch nicht aufgehoben worden sein?

Nachtrag Mitte Juli 2016.
Inzwischen stellt sich der WWAZ, welcher selbst im Allgemeinen sehr kurze Fristen setzt, seit mehr als sieben Monaten erfolgreich "tot". Ein gewinnorientiertes Unternehmen in der freien Wirtschaft müßte sich dann sicher nicht mehr wegen zuviel Arbeit sorgen.

Nachtrag Mitte November 2016 - fast ein Jahr nach dem Widerspruch.
Post vom WWAZ. Nein, keinerlei Reaktion auf den Widerspruch, sondern eine Mahnung mit der Aufforderung, den Beitrag samt zusätzlicher Säumnis-, Mahn- und Portogebühren innerhalb der nächsten 7 Tage zu entrichten. Was nun? Schriftlich darauf reagieren, wie im Mahnschreiben empfohlen? Naja, merken Sie selber - schade ums Papier. Anrufen? Hat mir bisher auch noch nie Erfolg beschert. Laut Mahnschreiben ist Sprechtag. Reden ist immer gut, 22 Kilometer nach Wolmirstedt fahren besser. Versuch des Gesprächs mit einer Dame des WWAZ-"Kundenservices".
"Ich bezahle diese Forderung nicht."
"Dann brauchen wir garnicht weiter reden."
"Ich lasse mich heute ohne eine verbindliche Lösung nicht abwimmeln."
"Dann gehen Sie zu Herrn Wichmann." (WWAZ-Justitiar Frank Wichmann)

Also gut - auf in die Chefetage. Mag sein, daß die Dame im Vorzimmer sich über den Besuch eines WWAZ-Kunden, von denen sie ihr Gehalt bekommt, gefreut hat. Angemerkt habe ich es ihr nicht.
"Herr Wichmann hat Besuch, warten Sie draußen."
Dreißig Minuten Warten auf dem Flur -ohne daß irgend jemand aus der Tür kam- hielt ich für ausreichend, also wieder rein und zum Glück Herrn Wichmann direkt "in die Arme". Dieser klärte innerhalb weniger Minuten die Angelegenheit in unserem Sinne, indem er den fehlerhaften Bescheid und die zugehörige Mahnung aufhob.

So einfach kann das gehen. Aber meine Zeit und mein Geld hätte ich gern besser verwendet.

Da hat sich der WWAZ für seine Bemühungen, sicher streng nach der selbst gegebenen, eigener Satzung, mal eben 43,48 Euro oder gut 14% auf die ursprüngliche Summe gegönnt. Ich bleibe natürlich auf meinen Auslagen sitzen.

PS.: Was mit dem von der Sekretärin erwähnten Besucher geschehen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Mir ist er weder im Zimmer von Herrn Wichmann noch dort heraus kommend begegnet.

 
     
    Der WWAZ-Pressesprecher Norbert Franke weist darauf hin. daß "ein Widerspruch gegen den Bescheid (...) keine aufschiebende Wirkung für die Zahlung (hat). Wer Widerspruch einlegt, muss, wenn auch unter Vorbehalt, erst einmal zahlen.“
Quelle: Volksstimme 31. Dezember 2015
 
  Hat man erst einmal gezahlt, besteht dann im Fall der Unrechtmäßigkeit der Forderungen möglicherweise das Problem, wieder zu seinem Geld, das dann gerade für einen Anderen arbeitet, zu kommen.  
     
    Innenminister Holger Stahlknecht (CDU): „Ich werde die Abwasserzweckverbände per Erlass auffordern, das Eintreiben der Beiträge bis auf Weiteres auszusetzen.“
Quelle: Volksstimme 25. Januar 2016
 
  Offenbar bestehen in der Landesregierung Zweifel, ob das Kommunalabgabengesetz, auf welches sich die Beitragsforderungen beziehen, einer rechtlichen Überprüfung standhält. Einen Zusammenhang mit der bevorstehenden Landtagswahl kann nur vermutet werden. WWAZ-Kunden sind ja auch Wähler.  
     
    Am 26. Januar 2016 versammelten sich vor der WWAZ-Verwaltung 200 Menschen, um ihren Protest gegen die WWAZ- Beitragsforderung zu äußern. Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärte gegenüber der Volksstimme, daß "der Erlaß (...) empfehlenden Charakter (hat). Wir gehen davon aus, daß dieser Empfehlung gefolgt wird." Die Verbände können der Empfehlung folgen, müssen es aber nicht. WWAZ-Geschäftsführer Jörg Meseberg meint jedoch: "Wir können uns garnicht an diesen Erlaß halten. ... (Wir) werden (...) weiter von der Bezahlung der Herstellungsbeiträge durch unsere Kunden ausgehen müssen." Nach den Kommunalabgabengesetz bestehe eine Beitragserhebungspflicht, an die sich der WWAZ halten müsse.
Quelle: Volksstimme 27. Januar 2016
 
  Ja, der WWAZ hat es nicht einfach, aber Pflicht ist Pflicht.
 
     
    Linke will Verfassungsklage
Die Linke-Landtagsfraktion will vom Landesverfassunsgericht klären lassen, ob das nachträgliche Abkassieren von Kanalbaubeiträgen rechtens ist. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU): „Ich begrüße das ausdrücklich, wenn wir danach Rechtssicherheit bekommen.“.
Ergebnis


Der Streit spitzt sich zu
Innenminister Stahlknecht zur Meseberg-Äußerung: „Dafür habe ich kein Verständnis.“ Mit der Verfügung aus dem Jahr 2015 sei der Verband aufgefordert worden, erstmal eine Satzung zu verabschieden, ehe er Beiträge erhebt. Diese Verfügung sei kein Grund, seinem Erlass nicht nachzukommen. Stahlknecht: „Wir sind die oberste Kommunalaufsicht.“
Quelle: Volksstimme 29. Januar 2016
 
  Wenn Zwei sich streiten, wird hier der Dritte (der Bürger) wahrscheinlich keinen Grund haben, sich zu freuen.  
     
    "Inzwischen haben sich auch Landespolitiker wie Holger Stahlknecht (CDU) und Rüdiger Erben (SPD) dazu bekannt, daß die Erhebung der Beiträge ... einen seltsamen Beigeschmack habe, da der Vertrauensschutz nicht berücksichtigt sei. Sie haben bereits laut die Frage gestellt, ob der WWAZ die Beiträge wirklich erheben mußte. Der wiederum folgte mit den Beitragsforderungen einer Maßgabe der Landespolitik."
Quelle: Volksstimme 6. Februar 2016
 
  A erläßt ein Gesetz. B hält sich daran. Was A dann seltsam findet und fragt, hätte B das wirklich machen müssen? Merkwürdig, oder verstehe ich da etwas falsch?  
     
    Der WWAZ will jedem Altanschließer, der einen Bescheid für den Herstellungsbeitrag II erhalten hat, einen Vergleich anbieten. Damit will der WWAZ Bürgern und auch sich selbst die Möglichkeit geben, einen Schlussstrich unter die Thematik setzen. Bürger, die diesen Vergleich nicht annehmen möchten, können ihren Widerspruch aufrecht erhalten. „Bis zu einer verfassungsrechtlichen Klärung werden keine Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen“, verspricht WWAZ-Justitiar Frank Wichmann. Außerdem werden bis zum Abschluss der Vergleichsverhandlungen keine Widersprüche bearbeitet, es sei denn, eine Entscheidung werde vom Bürger ausdrücklich gewünscht. Der WWAZ will mit dem Vergleichsangebot den rechtlichen Schwebezustand beenden, „um nicht jahrelang unter der Rechtsunsicherheit zu leiden beziehungsweise in eine Prozessflut gestürzt zu werden".

Parallel dazu will Innenminister Holger Stahlknecht einen renommierten Gutachter beauftragen. Der soll prüfen, ob die im Kommunalabgabengesetz getroffene Regelung zur Verjährung verfassungsgemäß ist. Sollte sie sich als nicht verfassungsgemäß herausstellen, wird geprüft, ob auch diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, ihr Geld zurückbekommen. Der Ausgang der Gutachterprüfung ist für diejenigen, die sich auf den Vergleich eingelassen haben, dann ohnehin irrelevant. Für sie ist das Verfahren beendet. Es kann sein, dass der WWAZ alles zurückzahlen muss, es kann aber auch die Rechtmäßigkeit der Forderungen bestätigt werden. Dann werden die Widersprüche genauso bearbeitet, so wie es ursprünglich geplant war.
Quelle: Volksstimme 13. Februar 2016, gekürzt
 
  Der WWAZ würde sich beim Zustandekommen eines Vergleichs mit der Bezahlung der Hälfte seiner Forderung zufrieden geben, der Bürger im Gegenzug auf weiteren Widerspruch verzichten. Kann man drauf eingehen, muß man aber nicht. Geht man darauf ein, bekommt der WWAZ im Fall der Unrechtmäßigkeit seiner Forderungen trotzdem den halben Betrag. Ohne Vergleich wäre er dann leer ausgegangen. Geht man nicht darauf ein, hat man laut WWAZ-Justitiar bis zu einer Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit nichts zu befürchten. Hätte dann viel Geld gespart oder müßte im ungünstigen Fall, wenn man nicht weiter um sein Recht streiten möchte, die gesamte Forderung (zuzüglich aller Säumnis-, Mahn- und Portogebühren sowie Zinsen) bezahlen.  
     
    Das Landesverfassungsgericht in Dessau hat am 24. Januar 2017 entschieden, dass die nachträglich verschickten Bescheide rechtmäßig sind und einen Normenkontrollantrag der Landtagsfraktion der Partei "Die Linke" abgewiesen. Die Entscheidung der Richter fiel knapp mit 4:3 Stimmen. Mit dem Richterspruch müssen mehr als 40.000 Grundstücksbesitzer in Sachsen-Anhalt die erhobenen Gebühren bezahlen, und zwar teils auch für Anlagen, die vor Jahrzehnten gebaut wurden. Insgesamt geht es um Nachforderungen der Wasserverbände in Höhe von 77 Millionen Euro. Für einzelne Haushalte geht es dabei um bis zu 10.000 Euro.
Quelle: mdr.de 25. Januar 2017
 
  Ob sich damit alle Betroffenen abfinden, bleibt abzuwarten.  
     
    Eine Musterklage ist weiter im Gespräch. Immerhin will der WWAZ nun mit der Bearbeitung der Widersprüche beginnen, nachdem er vorher die Möglichkeit der (gegebenenfalls auch teilweisen) Rücknahme des Widerspruchs angeboten hat. Zumal die offenbar überwiegend als Widerspruchsgrund angeführte Nicht-Verfassungsmäßigkeit nach dem Urteil wohl nicht gegeben ist.
Quelle: wwaz.de
 
   
    Klage gegen Herstellungsbeitrag II bei Abwasser weiter beim Bundesverfassungsgericht anhängig

Die Klage zu den von den Abwasserverbänden erhobenen Herstellungsbeiträgen für Altanschließern (Herstellungsbeitrag II) ist am Bundesverfassungsgericht weiter anhängig ( AZ: 1 BvR 1185/17).

Daher rät Haus & Grund allen betroffenen Eigentümern, Ihre Widersprüche aufrecht zu halten und nicht zurück zu ziehen. Andere Behauptungen (z.B. falsche Darstellungen des AZV Saalemündung) entsprechen nicht der Wahrheit. Der Verband stellt den Sachverhalt fälschlicherweise so dar, dass das Bundesverfassungsgericht das Anliegen der Bürger abschlägig beschieden hätte!

"Wir erhalten verstärkt Anfragen, weil einige Abwasserverbände behaupten, das Verfahren wäre nicht zu Entscheidung angenommen worden", so Dr. Holger Neumann, Präsident von Haus & Grund Sachsen Anhalt. Das ist eine bewusste Irreführung und sachlich falsch. Damit sollen die Eigentümer dazu bewegt werden, die Widersprüche zurück zu ziehen. Aber: Wer seinen Widerspruch freiwillig zurück zieht, hat auch bei einer für die Eigentümer positiven Entscheidung keinen Anspruch auf Rückzahlung.

Die von den Bürgerinitiativen und der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund unterstützte Klage ist weiterhin anhängig. Haus & Grund rät den Betroffenen, den Betrag zu bezahlen, aber mit dem Verband zu verhandeln, dass der Widerspruch bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht bearbeitet wird.

Noch eine Ergänzung: Viele Anfragen haben uns erreicht, was ist, wenn man seinen Widerspruch bereits zurückgezogen hat. Leider ist dann alles zu spät. Juristisch betrachtet, haben Sie dann auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Selbst die geringe Chance auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG dürfte dann ausgeschlossen sein. Deshalb geben sich die Abwasserverbände auch so große Mühe, die Bürger zur Rücknahme des Widerspruchs zu bewegen! (gekürzt)
Quelle: Webseite Haus & Grund Magdeburg im November 2017
 
  Nachtrag:
Unanfechtbarer Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 2020:
"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen." ( AZ: 1 BvR 1185/17 )
   
  Artikel und Kommentar in der Magdeburger Volksstimme zur aktuellen Entwicklung beim Herstellungsbeitrag I  
    Für Kanalnetz und Klärwerke müssen die meisten Hauseigentümer in Sachsen-Anhalt sogenannte Beiträge bezahlen. Je nach Haus- und Grundstücksgröße sind zwischen 1000 und 10.000 Euro fällig. Bislang galt die Gewissheit: Diese Rechnung erwischt einen nur einmal. Doch damit ist es nun wohl vorbei. Warum? In den letzten Jahren wurden viele Abwasserbände fusioniert, zudem kamen etliche Gemeinden im Zuge der Gebietsreform zu anderen Verbänden. So erging es auch der Gemeinde Zorbau im Süden des Landes, die zum Verband Saale-Rippachtal kam. Oder Biederitz (Jerichower Land), das nunmehr im Wolmirstedter Verband WWAZ ist. Alles halb so schlimm – bis Eigentümer von den neuen Verbandsherren Post bekamen. Beitragsbescheide. Betroffen sind auch Betriebe.

Die Oberverwaltungsrichter deuteten eine - wenn auch zweifelhafte - Kompromisslösung an: Wenn die Betroffenen nachweisen, dass sie schon mal Beiträge bezahlt haben, könnten sie ja einen Antrag auf Erlass stellen. Der Bitte kann der neue Verband dann nachkommen. Oder auch nicht.

Der Haken: Die Beiträge im alten Verband wurden oft vor zehn oder 20 Jahren erhoben. Die Betroffenen müssen nun zu Hause Akten durchforsten, um nach alten Schreiben, Quittungen und Kontoauszügen zu fahnden. Wer nichts findet: Pech gehabt. Neumann nennt das Gerichtsurteil „bürgerfeindlich“. Denn: „Der Beitragszahler wird zum Bittsteller degradiert.“ (gekürzt)
14. Dezember 2017
 
  Haus & Grund erfolgreich gegen WWAZ: Kommentar und Urteil

 
  Kommentar in der Magdeburger Volksstimme:  
    Die Bundesverfassungsrichter haben klar gesagt, welche Prinzipen bei Kommunalabgaben gelten: „Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit“. Doch in Sachsen-Anhalt scheren sich weder Regierungspolitiker noch Richter darum. Da wird zwar 2016 eine Verjährung beschlossen, aber 2015 dürfen die Gemeinden noch schnell Alt-Fälle kassieren. Und das Landesverfassungsgericht findet das auch noch richtig. Oder: Verbände fusionieren und Eigentümer müssen ein zweites Mal zahlen. Welcher Hausbesitzer sollte das vorhersehen? Keiner.

Doch was soll man sagen in einem Land, wo Richter in Seminaren auftreten, um Verbandsfunktionären noch Tipps zu geben, wie man richtig Geld eintreibt? Hier gibt es eine regelrechte Fraktion von Funktionären, Politikern und Juristen, die nur eines interessiert: Die Gemeindekasse. Den klagenden Familien und Betrieben kann man nur Durchhaltevermögen wünschen. Ich bin mir sicher: Karlsruhe wird die Urteile aus Sachsen-Anhalt kippen.
14. Dezember 2017
 
   
  Mein Fazit: Es wäre besser gewesen, eine politische Lösung zu finden, anstatt diese von Gerichten zu erwarten.  
     
  Links:
Ein Musterformular für einen Widerspruch finden Sie hier.
Ein Bericht in der Volksstimme beantwortet zahlreiche Fragen zu dem Sachverhalt.
Webseite der Bürgerinitiative 91
Webseite des Initiativennetzwerks Kommunalabgaben (INKA) Sachsen-Anhalt
 
     
  Schon vor einigen Jahren gab es zahlreiche Probleme mit Bescheiden des WWAZ:  
     
  Der aktuelle Stand oder "Ende gut, Alles gut?" | Irxleben

Externe Links:
Dokumente, die den politischen Hintergrund erklären
Anrufung des Kreistages des Landkreises Börde durch die Bürgerinitiative „Wasser und Abwasser“ im November 2008
 
     
  Unerfreuliche Briefe werden seit einiger Zeit vom Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) verschickt. Zahlreiche Haushalte und wahrscheinlich auch Gewerbebetriebe und Vermieter in Hermsdorf erhielten einen Widerspruchsbescheid mit der Aufforderung, offene Trink- oder Schmutzwasserbeiträge bzw. auch beides zu zahlen. Obwohl zumindest in unserem Grundstückskaufvertrag geregelt ist, daß die Erschließungskosten die Gemeinde Hermsdorf trägt.

Zitat aus unserem Kaufvertrag:"§ 12 - Die im Kaufpreis enthaltene Erschließung umfaßt die Erstellung der Straßen und Ver- und Entsorgung, das heißt die Erstellung eines Schmutzwasserkanals, eines Kanals zur Entsorgung von Oberflächenwasser und Versorgung mit Gas, Wasser und Elektrizität. Die Hausanschlüsse sind vom Käufer zu übernehmen."

Liest sich gut, hilft aber wenig. Der WWAZ hat die Bescheide nach einer gültigen Satzung erlassen. Als Körperschaft öffentlichen Rechts besitzt der WWAZ das Recht und die Macht, die Trink- und Schmutzwasserbeiträge einzutreiben, was auch die Zwangsvollstreckung einschließt. Der vorgetragene Widerspruch, daß das Grundstück erschlossen erworben wurde, wurde als unbegründet beschieden.

Zitat Widerspruchsbescheid:
"Soweit in Ihrem Kaufvertrag ausgeführt wird, dass das Grundstück beitragsfrei oder voll erschlossen verkauft wurde, so berührt dies das Abgabenverhältnis zum WWAZ nicht, da der Grundstückskaufvertrag keine Recht und Pflichten für Dritte, hier den WWAZ, begründen kann. ... Ggf. entstehen Ausgleichsansprüche zwischen Ihnen und dem Verkäufer. Ob dies der Fall ist, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Widerspruchsverfahrens und muss gesondert geklärt werden.“

Aber, noch im Dezember 2006 teilte der WWAZ-Geschäftsführer Herr Wichmann mit, daß "... es erfolgversprechende Gespräche zwischen dem WWAZ und der Gemeinde gibt, die den Ausgleich der Beitragsforderungen zum Gegenstand haben. Leider haben sich die Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden zu diesen Verträgen in die Länge gezogen ... Wenn die Vertragsverhandlungen so abgeschlossen werden, wie derzeit zu erwarten ist, hat das zur Folge, daß eine möglicherweise von Ihnen vorgenommene Zahlung zurückerstattet wird." Offenbar waren die Gespräche dann doch nicht so erfolgreich. Dann zahlt der Grundstückskäufer eben ein zweites Mal für diesen Teil der Erschließung seines Grundstücks.
 
   
  Die bestehenden Ausgleichsansprüche gegenüber der Gemeinde Hermsdorf wurden 27. Mai 2008 erneut geltend gemacht. Eine Antwort darauf traf am 9. Juli 2008 von der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde ein. Dort geht man die Angelegenheit offenbar gelassen an. Es wurde mitgeteilt, daß der Kaufvertrag zu prüfen sei (Wir hatten angenommen, dieses sei längst passiert?!?). Weiter hieß es, die Gemeinde sei in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Börde bemüht, eine Lösung zu finden (die Formulierung, man sei bemüht, ließ wenig Raum für Hoffnung). Eine umgehende Information zur weiteren Verfahrensweise wurde in Aussicht gestellt, sobald entsprechende Festlegungen getroffen seien. Es war zu befürchten, der WWAZ würde darauf nicht warten wollen und sollte leider auch so eintreffen.
7. Juni 2008

Ein Schreiben vom WWAZ! Eine Mahnung vom 3. September 2008 zu den offenen Beiträgen zuzüglich 3% Säumniszuschlag einer Mahnpauschale von 37,50 Euro und den Portogebühren für eben jenen Brief, nicht ohne die Androhung der Zwangsvollstreckung nach Ablauf von sieben Tagen. War unser formloser Antrag auf Stundung vom 11. Juni 2008 untergegangen? Nach Telefonaten, deren Inhalt hier nicht wiedergeben wird, da er im Gegensatz zu schriftlichen Äußerungen nicht belegt werden kann, stand fest, eine Stundung wird nicht gewährt. Zumal im WWAZ der Unterschied zwischen einer Stundung und einer Ratenzahlung nicht bekannt zu sein scheint. Nicht schlimm, wäre im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nachzulesen.
5. September 2008

Die gestellte Anfrage zum Grund der Ungleichbehandlung (Trink- oder Schmutzwasserbeiträge bzw. bei augenscheinlich gleichen Voraussetzungen, nämlich fast gleichzeitig erschlossenen und gekauften, nebeneinander liegenden Grundstücken, offenbar willkürlich auch beides) hielt der WWAZ schließlich mit der Argumentation, "in Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG (gemeint war Grundgesetz-Artikel 3 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") ist nach Prüfung des Vorgangs keine Ungleichbehandlung zu erkennen" für abschließend beantwortet. Natürlich ist es prinzipiell zu begrüßen, daß vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, aber wie sich eben daraus eine Ungleichbehandlung begründen läßt, erschließt sich nicht und wird wohl das Geheimnis des WWAZ bleiben.
4. Oktober 2008

Der WWAZ verlangt Aussetzungszinsen für den Trinkwasserbeitragsbescheid (es fragt sich, warum nicht auch für den Schmutzwasserbeitragsbescheid?). In einem an den Bescheid getackerten Informationsblatt wird wortreich bedauert, daß man zur Erhebung der Zinsen nach der "überlangen Bearbeitungszeit" (wer hat diese denn zu verantworten?) gezwungen sei. Als Argument wird angeführt, daß "der WWAZ ... selbst Zinsen auf Kredite (hat der WWAZ denn überhaupt die Herstellungskosten für die übernommen Einrichtungen an die Gemeinden gezahlt?) zu bezahlen hatte. Diese Zinsen wurden bislang durch die anderen Gebührenzahler mitgetragen." (wenn die Zins-Kosten den anderen Gebührenszahler auferlegt wurden, dann hatte der WWAZ keine und wird die an ihn gezahlten Aussetzungszinsen an die Gebührenzahler weitergeben?). Aber es gibt auch Trost: "Schließlich hat der Abgabenpflichtige trotz der Aussetzung der Vollziehung das Recht, die Forderung auszugleichen ...". Na, daß man da nicht selber drauf gekommen ist. Auch in Irxleben diskutierte man über diese Aussetzungszinsen.
Oktober 2008

Der Hermsdorfer Gemeinderat tagte am 3. November 2008 in öffentlicher Sitzung. Auf der Tagesordnung standen unter anderem Schadensersatzansprüche von Grundstückseigentümern nach WWAZ-Bescheiden.
Die Volksstimme berichtetet dazu:


"Beitragsforderungen für Abwasser in Hermsdorf
Bürgerfront formiert sich zur Klagefront

Andere Gemeinde – dieselben Probleme. Die Beitragsforderungen des WWAZ waren nach der heftigen Diskussion der Vorwoche in Irxleben (Volksstimme berichtete) am Montag auch in Hermsdorf Thema. Im Gemeinderat berichtete eine beauftragte Rechtsanwältin über die rechtliche Situation. Wie in Irxleben haben auch in Hermsdorf in der 90er Jahren private und gewerbliche Käufer Grundstücke von der Gemeinde erworben. Sowohl der damalige Bürgermeister Linhard Wiedmann, heute Gemeinderat in Hermsdorf, als auch die Grundstückskäufer bestätigten am Montag, dass es in den 90ern Absicht beider Vertragsparteien gewesen war, voll erschlossenens Bauland zu verkaufen bzw. zu kaufen. Doch unklare Formulierungen in diesen Verträgen haben heute dramatische Konsequenzen.

Denn: Vor Weihnachten 2001 flatterten den Grundstückseigentümern Beitragsbescheide des WWAZ für Abwasser und/oder Trinkwasser ins Haus. Der Verband hatte inzwischen die Aufgabe der Abwasser- und Trinkwasserversorgung von der Gemeinde übernommen. Die übergabe der dazu nötigen Anlagen, die einst die Gemeinde hergestellt hatte, die so genannte Vermögensübertragung an den WWAZ, ist bis heute nicht unter Dach und Fach.

Die meisten Grundstückseigentümer legten 2001/2002 Widersprüche gegen die Beitragsbescheide ein, hatten sie doch ihrer Annahme nach voll erschlossenes Bauland gekauft. Sieben Jahre lang verhandelten Gemeinde und WWAZ in Sachen Vermögensauseinandersetzung. Einen zwischenzeitlichen Kompromiss – die unbare Verrechnung der Beitragsforderung des Verbandes mit den Herstellungskosten der Gemeinde – kippte das Land 2007 per Erlass. Die Kommunalaufsicht legte als untere Aufsichtsbehörde fest, wie der Runderlass des Landes durchgesetzt werden soll. Danach soll der WWAZ seine Beitragsforderungen gegenüber den Bürgern durchsetzen, aber gleichzeitig die Herstellungskosten - abzüglich der beim Bau in der 90er Jahren geflossen Fördermittel – an die Gemeinde Hermsdorf erstatten. Die Gemeinde könnte dann den Grundstückseigentümern ihre beim Grundstückskauf bereits gezahlten Erschließungskostenanteile erstatten. Allerdings: Zuvor muss die Gemeinde in den Kaufverträgen prüfen, ob die Grundstückseigentümer wirklich einen Anspruch auf Erstattung haben.

Eine Rechtsanwältin hat nun die verschieden formulierten Kaufverträge geprüft. Eindeutige Aussagen, ob nun ein Erstattungsanspruch der Bürger gegenüber ihrer Gemeinde besteht, konnte auch sie nicht vermelden. Die Gemeinde würde gern zahlen, darf dies aber laut Auflagen der Kommunalaufsicht nicht tun, solange der Anspruch der Bürger vor Gericht nicht eindeutig festgestellt worden ist. "Wir haften dafür, wenn wir zu Unrecht auszahlen", unterstrich Bürgermeister Dieter Dähnhardt am Montag und bedauerte, "dass wir heute auch von einer Rechtsanwältin keine konkreteren Aussagen bekommen." Licht ins Dunkel können nun wohl nur Gerichtsurteile bringen. Dazu wären Musterklagen betroffener Bürger nötig. Die anwesenden betroffenen Bürger wollen nun, wie auch in Irxleben, erkunden, welche Gruppen von Kaufverträgen es gibt. Betroffene mit gleichen Kaufverträgen könnten sich dann die Kosten für eine Musterklage teilen. Gegenstand solcher Klagen ist einerseits der Anspruch auf Rückerstattung gegenüber der Gemeinde. Hier muss das Gericht festellen, ob die Kaufverträge den Erstattungsanspruch begründen.

Andererseits, betonte die Anwältin am Montag in Hermsdorf, könnte vor Gericht auch geprüft werden, ob die Ansprüche des WWAZ aus dem Jahr 2001 gegenüber den Bürgern nicht schon verjährt seien. Laut Gesetz gibt es seit 2001 eine verkürzte, dreijährige Verjährungsfrist. Ein erstes Urteil in dieser Verjährungsfrage, allerdings aus einer anderen Gemeinde der Hohen Börde, ist der Anwältin zufolge Ende November vor dem Magdeburger Landgericht zu erwarten."

von Maik Schulz
Quelle: Volksstimme vom 5. November 2008, Copyright © Volksstimme

Der Kommentar von Redakteur Maik Schulz in der Magdeburger Volksstimme vom 15. November trifft den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf.

"Nicht zu vermitteln ist dem Bürger, wenn er in ein teures Gerichtsverfahren getrieben werden soll, in dem die Gegenpartei dasselbe Urteil will. Nicht zu vermitteln ist es auch, dass eine öffentliche Verwaltung sieben Jahre für eine Problemregelung braucht, deren Lösung sie dann auf die Justiz abwälzt.

Sicher, wir leben im Rechtsstaat, dessen funktionierende Justiz außer Frage steht. Aber: Müssen Konflikte gerichtlich ausgetragen werden, deren Kernfrage doch eigentlich klar ist: Darf die öffentliche Hand dem Bürger zweimal für dieselbe Leistung in die Tasche greifen? Natürlich nicht. Diese offenbar einfache Antwort scheint der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde nicht einzufallen. Alle, die Aufsichtsbehörde, der Abwasserverband, die lokale Verwaltung und die Gemeinde, wollen auf Nummer sicher gehen und keine Verantwortung übernehmen. Und der Bürger ist unvermittelt der Dumme."

Quelle: Volksstimme vom 15. November 2008, Copyright © Volksstimme
 
   
  Die Gemeinde hatte Betroffenen in einem durch uns abgelehnten Vergleich angeboten, auf einen nicht geringen Teil ihrer Ansprüche zu verzichten. Letztlich hat die Gemeinde, nachdem sie zunächst durch ihre Anwältin den Standpunkt vertrat, daß die Forderungen verjährt seien, unseren Klageanspruch anerkannt. Das Gericht urteilte dann entsprechend, gab uns recht und auferlegte der Gemeinde die Zahlung des strittigen Betrages und der Kosten des Rechtsstreits.

Fazit: Es hat sich also gelohnt, daß wir gemeinsam für unser Recht und Geld gekämpft haben. Aber es bleibt doch ein unguter Beigeschmack. Die Verfahrenskosten hätten die Verantwortlichen dem Steuerzahler, also uns allen, ersparen können. Auch die als aggressiv und bedrohlich empfundene Art und Weise des WWAZ gibt Anlaß zum Nachdenken.
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
Bertolt Brecht
Januar 2010
 
     
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  Einwohner der Nachbargemeinde Irxleben wurden mit vergleichbaren Problemen konfrontiert, die Volksstimme berichtete dazu:

"Irxleber legen Marschrichtung im Kampf gegen die Beitragsbescheide fest
Nach Erlass wankt übernahme der Beiträge durch Gemeinde

Der Unmut der Irxleber gegenüber dem Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) und gegenüber der Gemeinde ist groß. Das wurde auch deutlich, als das Unternehmer-Netzwerk Börde zu einer Zusammenkunft geladen hatte, bei der auch WWAZ-Geschäftsführer Frank Wichmann, Irxlebens Bürgermeister Dr. Thomas Schultze und Rechtsanwalt Wolfgang Höwing anwesend waren. Anlass für den Unmut waren Schmutzwasser-Beitragsbescheide gewesen, die zahlreiche Irxleber kurz vor dem Weihnachtsfest im Postkasten fanden (Volksstimme berichtete). Die Rechnungsbeträge belaufen sich bei den Privatleuten auf 1000 bis 2500 Euro, bei den Gewerbetreibenden manchmal auch auf über 100.000 Euro. "Es wurde eine Leistung erbracht, die wir an die Gemeinde bezahlt haben und wenn der WWAZ das Anlagevermögen von der Gemeinde bekommen hat, muss er es auch bezahlen", stellte Jürgen Heitmüller als betroffener Irxleber in den Raum. An sich ist das richtig, bisher war auch über entsprechende Verträge geregelt, dass das Anlagevermögen mit den Beiträgen der Bürger verrechnet wird. Doch inzwischen hat das Innenministerium einen Erlass aufgestellt, der den WWAZ zwingt, seine Ansprüche gegenüber den Bürgern durchzusetzen und der Gemeinde das Anlagevermögen zu erstatten. Die Bescheide mussten rausgeschickt werden.

"Wir dachten selbst nicht, dass Sie noch einmal zahlen müssen ", erklärte Frank Wichmann. Ein Großteil der Irxleber hatte bereits 2001 gegen den ersten Bescheid Widerspruch eingelegt. Die Irxleber dachten nun, nach sechs Jahren sei die Sache endlich erledigt. Im Hintergrund wurden unterdessen Verträge erarbeitet, die die übertragung des Anlagevermögens regelten. Nun aber wird durch den Erlass des Ministerium dieser Vorgang abgeblockt.

"Die übernahme der Beiträge durch die Gemeinde ist damit noch nicht vom Tisch, sie müssen nur getrennt werden ", erklärte Wichmann. Unterschieden wird dabei nach der inneren und äußeren Erschließung. Doch bei der Bezahlung des Anlagevermögens durch den WWAZ an die Gemeinde müssen jetzt neuerdings die Fördermittel, die im Gewerbegebiet geflossen sind, berücksichtigt werden. " Wenn Irxleben 90 Prozent Fördermittel bekommen hat, bekommt die Gemeinde vom WWAZ bloß noch zehn Prozent für die Anlagen ", rechnete Wichmann vor. Bürgermeister Dr. Thomas Schultze wandte jedoch ein: " Die Fördermittel waren für die Ansiedlung von Unternehmen gedacht und nicht für den WWAZ, den es 1990 außerdem noch nicht gab."

Während die Vertreter des WWAZ in den nächsten Wochen gemeinsam mit der Kommunalaufsicht und der Gemeinde Irxleben nach Lösungen suchen wollen, sind die Bürger und Gewerbetreibenden gut beraten, wenn sie zunächst einen Stundungsantrag bezüglich des Beitragsbescheides stellen. "Das ist kein Zahlungseingeständnis ", unterstrich Wichmann und erklärte, dass der WWAZ verpflichtet sei, die Zahlung der Beiträge sozial verträglich zu gestalten. "Auch wenn die Bescheide nicht so aussehen, wir wollen kein Unternehmen kaputtmachen."

"Sind unsere Verträge denn gar nichts wert ?", fragten sich die betroffenen Irxleber angesichts der jetzt gestellten Forderungen. Der Passus "voll erschlossen" unter dem Punkt Erschließung sorgt für Verwirrung. Hat die Gemeinde diese Worte damals genauso interpretiert wie die Grundstücksbesitzer ?

Neben vielen anderen Rechtsfragen muss auch das jetzt erst einmal geklärt werden. "Sie müssen gucken, wo ihre Chancen beim Klagen liegt und dabei ist auch die Position der Gemeinde wichtig", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Höwing, der in den vergangenen Tagen schon einige Unterlagen zu diesem Problem auf dem Tisch hatte. Deshalb weiß er auch, dass die Formulierungen in den Kaufverträgen sehr unterschiedlich sind.

Nach zweieinhalb Stunden Diskussion war die Marschrichtung abgesteckt: Die Rechtslage ist klar, deshalb werden die Irxleber die Stundungsanträge nicht vermeiden können. Den Grundstückseigentümern mit gleichlautenden Verträgen wurde geraten, sich zusammenzuschließen, um juristisch eine größere Chance zu haben. Die Gemeinde hatte zwar zugesichert, die Beiträge zahlen zu wollen, aber dazu soll jeder einzelne Vertrag individuell geprüft werden und zudem muss die Kommunalaufsicht zustimmen. Die Gewerbetreibenden kündigten zudem an, die Politik zukünftig stärker unter Druck setzen zu wollen." von Constanze Arendt
Quelle: Volksstimme vom 08. Januar 2008, Copyright © Volksstimme
 
   
  Die Volkstimme berichtete am 01. November 2008:
"Mehr als 200 Betroffene bei Diskussion um Kostenbescheide
Irxleber machen mobil gegen WWAZ-Forderung

In Irxleben brennt die Luft. Anlass sind einmal mehr Zahlungsaufforderungen des WWAZ. Die Gemeinde lud deshalb am Mittwoch in die „Vier Jahreszeiten" zum Thema ein. Gut 200 betroffene Grundstückseigentümer kamen und empörten sich lautstark. Licht ins Dunkel der Hintergründe der jüngst vom WWAZ verschickte Kostenbescheide für Aussetzungszinsen wollte die Gemeinde mit dem Informationsabend bringen. Die Abwesenheit des eingeladenen Landrats Thomas Webel und von Vertretern des WWAZ sorgte für Buhrufe. „Zu jedem Schautermin kommt der Landrat, aber wenn es um die Ängste seiner Wähler geht, bleibt er weg", meinte ein Irxleber wütend. Vom WWAZ hatten die meisten Irxleber ohnehin nichts anderes erwartet.

Bürgermeister Thomas Schultze erläuterte in einem historischen Abriss die Probleme mit dem WWAZ. Das Hauptproblem: Nach wie vor ist die finanzielle Regelung der in den 90er Jahren von der Gemeinde erschlossenen Grundstücke in einigen Wohngebieten und im Gewerbegebiet nicht abgeschlossen. 2001 hat der WWAZ Kostenbescheide für die Erschließungsbeiträge an die Grundstückseigentümer versandt, die glaubten jedoch bereits voll erschlossenes Bauland von der Gemeinde gekauft zu haben und legten Widerspruch ein. Ein siebenjähriger Verhandlungsmarathon zwischen Gemeinde und WWAZ kam in Gang. Den Bürgern wurde versprochen, dass mit den Widersprüchen keine weiteren Kosten (wie Verzugszinsen) auf sie zukommen. Entsprechende Zusagen seitens des WWAZ zitierte Bürgermeister Schultze am Mittwoch aus einem Schreiben des Landesverwaltungsamtes.

Die vertragliche Einigung zwischen WWAZ und Gemeinde ist bis heute nicht erreicht. Letzter Stand sind so genannte Durchführungsbestimmungen der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde. Damit legt die untere Aufsichtsbehörde fest, wie ein Runderlass des Landes aus dem Jahr 2007 durchgesetzt werden soll. Danach soll der WWAZ seine Beitragsforderungen gegenüber den Irxleber Bürgern durchsetzen, aber gleichzeitig die Herstellungskosten - abzüglich der beim Bau in der 90er Jahren geflossenen Fördermittel - an die Gemeinde Irxleben erstatten. Die Gemeinde könnte dann den Grundstückseigentümern ihre beim Grundstückskauf bereits gezahlten Erschließungskostenanteile erstatten. Allerdings: Zuvor muss die Gemeinde in den Kaufverträgen prüfen, ob die Grundstückseigentümer wirklich einen Anspruch auf Erstattung haben. Die Gemeinde hatte deshalb die Verträge auf Empfehlung der Kommunalaufsicht durch einen Anwalt prüfen lassen. Dessen Einschätzung: „Ein Anspruch wäre denkbar."

Die Gemeinde hatte „denkbar" als anspruchsberechtigt interpretiert. Der Kommunalaufsicht ist „denkbar" nicht eindeutig genug und sie meint nun: Das Beste wäre eine Musterklage der Bürger gegen die Gemeinde. Das führt nun zu selten zu hörenden Forderungen einer Gemeinde, wie sie deren WWAZ-Vertreter Eckhard Pollmer am Mittwoch formulierte: „Klagen sie gegen uns! Wir wollen Ihnen das Geld ja wieder zurückgeben, aber wir dürfen nicht. Die Kommunalaufsicht entscheidet nichts, lässt uns im Stich. Wir und Sie haben Anwaltskosten, für eine Sache, die uns ja eigentlich klar ist."

Bezüglich der Zinsforderungen des WWAZ empfahl die Gemeinde den Bürgern, formelle Anträge auf Erlass dieser Forderungen zu stellen. Des Weiteren bereiten sich die Bürger auf Muster-Sammel-Klagen gegen die Gemeinde vor. Verfahrenskosten sollen von den gleich Betroffenen geteilt und somit schnell eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit herbeigeführt werden.

Und es formiert sich eine zweite, politische Front des Bürgerwiderstands. Der Irxleber Mathias Tullner meinte angesichts von „hanebüchenen Vorgängen, die kein Mensch mehr nachvollziehen kann": „Wir müssen den Volkszorn organisieren, der Politik sagen, wer das Volk in einer Demokratie ist. Im nächsten Jahr ist Bundestagswahl, und wir wollen von den ja schon bekannten Kandidaten der großen Parteien deren Meinung hören. Wir müssen auch den Landrat und seine Behörden hierher holen, um zu sagen, dass man so mit Bürgern nicht umspringen darf."


von Maik Schulz
Quelle: Volksstimme vom 1. November 2008, Copyright © Volksstimme
 
     
  "Streit um WWAZ-Beitragsforderungen in Irxleben
Zornige Bürger: „Siegesfeier oder Revolution"

Mit politischem Druck anstelle teurer Kämpfe vor Gericht will die Irxleber Bürgerinitiative den Streit um die Beitragsforderungen des WWAZ zu ihren Gunsten entscheiden. Die Bürger sehen vor allem den Landkreis und Landrat Thomas Webel in der Pflicht. Kommenden Montag reden die Irxleber mit dem Landrat hinter verschlossenen Türen.

Volkszorn organisiert sich. Statt der erwarteten 30 eingetragenen Mitglieder der Irxleber Bürgerinitiative füllten am
Dienstag gut 200 betroffene Irxleber Bürger den Sitzungsraum im Verwaltungsamt. Sie wollen sich nicht damit abfinden, die Beitragsforderungen des WWAZ für die abwasser- bzw. trinkwassertechnische Erschließung ihrer Grundstücke begleichen zu müssen, bevor sie nicht von der Gemeinde diese Kosten zurückerstattet bekommen. Denn: Sie hatten in der 90er Jahren voll erschlossenes Bauland von der Gemeinde gekauft. Das hat die Gemeinde auch immer so bestätigt. Doch die Kaufverträge sollen vor einer Rückerstattung der Erschließunsganteile durch die Gemeinde vor Gericht geprüft werden. Das fordert die Kommunalaufsicht des Landkreises. Unklare Formulierungen in den Kaufverträgen könnten so zu erheblichen Verfahrenskosten führen, für Bürger und die Gemeinde - Kosten für ein Verfahren, in dem beide Streitparteien dasselbe wollen!

„Bei Geldfragen hört die Gemütlichkeit auf „Das ist für ein normales Hirn nicht mehr nachzuvollziehen", empörte sich der Sprecher der BI, Mathias Tullner. Der Historiker bemühte das Zitat „Bei Geldfragen hört die Gemütlichkeit auf", das der preußische Finanzminister David Hansemann 1848 dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. entgegenschmetterte. Lange genug haben sich Tullner zufolge die Irxleber Bürger in Geduld geübt, den Vertröstungen auf einen Erfolg der Verhandlungen zwischen Gemeinde und WWAZ geglaubt und auf die Vernunft gehofft. „Nun sollen wir zwei Mal für das Gleiche bezahlen. Man steht mit offenem Mund da und hört, der WWAZ erhebt seine Forderungen völlig zu Recht, und wir sollen unsere Ansprüche vor Gericht erkämpfen. Wir wollen aber keine juristische Lösung, wir wollen keinen Kompromiss, wir wollen eine politische Lösung durch den Landkreis, den Chef der Kommunalaufsicht, und das ist der gewählte Landrat Thomas Webel. Unsere Forderung heißt: Wir werden nicht doppelt bezahlen", betonte Tullner unter tosendem Applaus. Die Bürgerinitiative hat eine entsprechende Anrufung des Kreistages formuliert. Das Papier können die Betroffenen bis zum Sonntag unterzeichnen. Auch Petitionen an den Landtag und an den Bundestag sind geplant. Kontakte mit deutschlandweiten Medien sind geknüpft.

Am kommenden Montag, 7.30 Uhr, hat Landrat Thomas Webel Vertreter der Bürgerinitiative und der Gemeinde zu einem Gespräch eingeladen. „Wir werden dabei deutlich fordern: Die Kommunalaufsicht muss den gordischen Knoten dieser nicht mehr nachzuvollziehenden unendlichen Geschichte zerschlagen. Auf ein juristisches Weiteraüfdröseln werden wir uns nicht einlassen", erklärte Tullner. „Die Kommunalaufsicht muss das Problem politisch lösen und darf ihre Verantwortung nicht an die Juristerei abgeben. Entweder, es wird am Dienstag eine Siegesfeier in Irxleben geben, oder hier bricht die Revolution aus. Wir haben jetzt genug und verschaffen unserem ärger zu Recht Luft."
Tullner bat am Dienstag die Anwesenden um ein klares Mandat für diese Linie, deren Minimalziel „ein Moratorium bis zur vollständigen Klärung des gesamten Sachverhaltes" sein müsse. Da gegen war keine einzige Stimme zu hören.

Nach der Versammlung bot der stellvertretende Bürgermeister von Hermsdorf, Martin Busch, an, auch in Hermsdorf Unterschriftenlisten für die Unterstützung der Anrufung des Kreistages auszulegen."

von Maik Schulz
Quelle: Volksstimme vom 14. November 2008, Copyright © Volksstimme
 
   
  Irxleben hofft auf Klageerfolg gegen den WWAZ

Irxleben. Nach einem Vergleich mit einem klagenden Gewerbetreibenden bei Gericht hat die Gemeinde Irxleben nun die Weichen für die Regelung der Abwasserbeitragsforderungen gestellt. Das Gericht hatte laut Angaben von Bürgermeister Thomas Schultze zuvor unmissverständlich klar gestellt, dass die Forderungen gegenüber der Gemeinde rechtmäßig und nicht verjährt sind. „Wir hätten den Prozess auf ganzer Linie verloren", betonte Schultze am Mittwoch im Gemeinderat. Mit dem anschließend von der Irxleber Ratsrunde per Beschluss bestätigten Vergleich verpflichtet sich die Gemeinde, dem Gewerbetreibenden 366 000 Euro an Beitragskosten zu erstatten, die der WWAZ erhoben hatte. Die Gemeinde hatte dem Klagenden in den 90er Jahren auf Grundlage eines Erschließungsvertrages (Kaufvertrages) voll erschlossenes Bauland verkauft.

„Die Richterin hat unmissverständlich klar gestellt, dass eine Verjährung der Ansprüche gegenüber uns nicht eingetreten ist", berichtete Schultze. Das hatte die Gemeinde eigentlich auch so gesehen, wollte ohnehin bezahlen, doch die Kommunalaufsicht des Landreises hatte der Gemeinde die gerichtliche Klärung der Angelegenheit empfohlen. „Uns hat diese Angelegenheit 40 000 Euro an Verfahrenskosten eingebracht. So viel Geld zu verbrennen, können wir dem Bürger kaum verständlich machen. Das wäre der Ausbau der halben Darrwiesenstraße gewesen", sagte Schultze. Deshalb empfahl der Bürgermeister: „Wir sollten uns auf keine weiteren Gerichtsauseinandersetzungen mit den Grundstückseigentümern einlassen." Diesbezüglich wird Bürgermeister Schultze am 28. Januar auch noch einmal mit Landrat Thomas Webel reden. Laut Angaben der Verwaltung ist der nun bei Gericht geprüfte Erschließungsvertrag vergleichbar mit dem Gros aller anderen Kaufverträge in den Gewerbe- und den Wohngebieten.

Mit vielen betroffenen Irxleber Grundstückseigentümern, etwa 60 Prozent, hat sich die Gemeinde inzwischen auf ein im Dezember vorgelegtes Vergleichsangebot geeinigt und entsprechende Verträge abgeschlossen. Nicht locker lassen bei Gericht will die Gemeinde jedoch gegenüber dem WWAZ. Dazu erklärte Schultze: „Wir sehen nach wie vor nicht ein, dass der WWAZ Beiträge erhebt, unsere Anlagen zum Nulltarif nutzt und wir die Beitragsforderungen für die Erschließung an die Bürger und Gewerbetreibenden erstatten. Und der Verband ist nicht bereit, uns die ihm übertragenen Anlagen angemessen zu bezahlen."

Eckhard Pollmer, er ist der Irxleber Vertreter im Verbandsausschuss und in der Verbandsversammlung des WWAZ, beklagte, dass im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung seitens des WWAZ-Geschäftsführers Frank Wichmann „bewusst Fehlinformationen in den Verbandsgremien gestreut werden". „Und der Landkreis übernimmt auch noch diese Halbwahrheiten in seinen Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde", empörte sich Pollmer.

Am 3. Februar haben die Gemeinde und der WWAZ einen Termin beim Landgericht. Dabei geht es in einem zivilrechtlichen Verfahren um einen von beiden Seiten unterzeichneten Vertrag. Dieser Vertrag regelt die übertragung des Anlagevermögens der innerörtlichen Erschließung im alten Dorfkern. Vor dem Verwaltungsgericht will die Gemeinde mit einer weiteren Klage den WWAZ dazu verpflichten, das Anlagevermögen in einigen neu erschlossenen Wohn- und Gewerbegebieten zu übernehmen. Zwar nutzt der Verband diese, von der Gemeinde in den 90er Jahren gebauten Anlagen und kassiert auch die Beiträge für die Erschließung. überwiesen hat der Verband aber bisher noch nichts an die Gemeinde.
Laut Pollmer belaufen sich die Forderungen der Gemeinde gegenüber dem WWAZ in beiden Prozessen auf insgesamt 2,058 Millionen Euro.


von Maik Schulz
Quelle: Volksstimme vom 23. Januar 2009, Copyright © Volksstimme
 
     
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