Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch: kein Sprechtag
Das Amtsblatt für die Gemeinde Hohe Börde wird in der
Zeitung „General-Anzeiger"
mit der „Ausgabe Haldensleben, Wolmirstedt" bekanntgegeben.
Landkreis Börde
Bornsche Str. 2 und Gerikestr. 104
39340 Haldensleben
Postanschrift: Postfach 10 01 53, 39331 Haldensleben
- Ökobad Nordgermersleben
Am Thie, 39343 Hohe Börde, OT Nordgermersleben
Telefon 039062-97818
Öffnungszeiten (Stand Mai 2018):
Saison: 10. Mai bis 2. September
Montag - Freitag, 13.00 - 19.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen, 10.00 - 19.00 Uhr
Ferienzeiten: Montag - Sonntag, 10.00 - 19.00 Uhr
Bei mangelnder Besucherzahl kann die Öffnungszeit verkürzt und bei
sehr guter Wetterlage verlängert werden.
Eintrittspreise (Stand Mai 2018):
Erwachsene: 3 €
Jugendliche (15 bis 18 Jahre), Schüler, Studenten, Rentner, Schwerbehinderte,
Wehrpflichtige und Erwerbslose mit entsprechendem Nachweis: 2,50
€
Kinder (6 bis 14 Jahre): 2 €
Gruppenkarte ab 10 Personen für Schulklassen in Begleitung
von mindestens einer Aufsichtsperson (Nachlass 0,50 € pro Person)
Feierabendticket ab 18 Uhr: 1,50 €
Saisonkarten (können im Bad und im Rathaus in Irxleben erworben
werden):
Erwachsene: 55 €
Jugendliche (15 bis 18 Jahre), Schüler, Studenten, Schwerbehinderte,
Rentner, Wehrpflichtige und Erwerbslose mit entsprechendem Nachweis:
35 €
Kinder (6 bis 14 Jahre): 20 €
Quelle: hohe-boerde.de
- Freibad Niederndodeleben
Gartenweg 13, 39167 Hohe Börde OT Niederndodeleben
Telefon 039204 - 62271
Öffnungszeiten (Stand 2016):
Saison-Eröffnung: 1. Juni - 28. August
Montag - Freitag 14.00 - 18.30 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen, 11.00 - 18.30 Uhr
Öffnungszeiten während der Sommerferien:
täglich von 11.00 - 18.30 Uhr
Bei schlechtem Wetter geschlossen!
Quelle: https://www.facebook.com/Schwimmbad.NDL/info?tab=page_info
bzw. schrotetal.de
Notruf Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ)
0171-3102290 Bei folgenden Situationen kann in der Regel
keine Nothilfe gewährt werden:
Wasserrohrbruch hinter der Wasseruhr im privaten Bereich
auszupumpende Klär- oder Sammelgruben
verstopfte Abwasser- oder Niederschlagswasserableitung zwischen
Gebäude und Einleitschacht